Skip to main content

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle mit uns, Nexus Premium Consulting GmbH, vertreten durch Frau Shanthi Sengeeran, Schloßweg 20, 69190 Walldorf, geschlossenen Vermittlungsverträge zwischen uns, - im folgenden „Personalvermittler“- und Ihnen als unseren Kunden - im folgenden „Kunden“.

2)  Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

3)  Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB und dem zwischen uns geschlossenen Einzelvertrag.

4)  Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

5)  Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

 

§ 2 Allgemeines

(1)  Der Personalvermittler verfügt über Expertise im Bereich der Rekrutierung von Mitarbeitern für die Besetzung offener Arbeitsplätze und unterstützt den Kunden bei seiner Personalbeschaffung durch Vermittlung von Kandidaten zur Festanstellung.

(2)  Der Kunde verpflichtet sich, dem Personalvermittler alle für einen Auftrag erforderlichen Daten oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese vom Personalvermittler erstellt werden können. Dies gilt insbesondere für Unterlagen, die zur Suche geeigneter Kandidaten benötigt werden, wie z.B. Abfassen einer Stellenbeschreibung bzw. Ermitteln eines Anforderungsprofils.

(3)  Hat sich ein durch den Personalvermittler vorgeschlagener Kandidat bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Kunden beworben, ist der Kunde verpflichtet, den Personalvermittler unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu unterrichten. Unterlässt der Kunde die Unterrichtung und kommt es in diesem Fall zum Vertragsabschluss mit dem Kandidaten, ist der Personalvermittler berechtigt, das Vermittlungshonorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

(4)  Der Personalvermittler behält sich vor, seine Dienstleistungen auch in anderen Branchen anzubieten. Die entsprechenden Bedingungen können gesondert vereinbart werden.

 

 

§ 3 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

1)  Der Personalvermittler übernimmt die Personalvermittlung und Rekrutierung, Beurteilung und Vorauswahl von Kandidaten nach dem vom Kunden erstellten und an ihn übermittelten Anforderungsprofil. Der Personalvermittler vermittelt dem Kunden potenzielle Kandidaten für unbefristete Festanstellungen.

2)  Der Vermittlungsvertrag kommt dabei zwischen dem Personalvermittler und dem Kunden durch Unterzeichnung eines Einzelvertrages durch beide Parteien zustande. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt die Schriftform. Diese AGB werden Vertragsbestandteil.

3)  Es besteht für den Personalvermittler keine Verpflichtung bezüglich einer Anzahl zu empfehlenden Kandidaten oder einer bestimmten, einzuhaltenden Frist.

4)  Ein Kandidat gilt als vorgestellt, sobald der Personalvermittler dem Kunden ein Kandidatenprofil elektronisch übermittelt hat, selbst wenn dieses pseudonymisiert ist. Das Datum der Übermittlung gilt als maßgeblich, unabhängig davon, wann der Name des Kandidaten bekanntgegeben wird.

 

§ 4 Honorar

1)  Die Vermittlung erfolgt auf Erfolgsbasis. Die Provisionshöhe für eine erfolgreiche Vermittlung wird gesondert im Einzelvertrag vereinbart und ist in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten. Die Provision wird fällig, sobald der von dem Personalvermittler vermittelte Kandidat den vom Kunden unterbreiteten Arbeitsvertrag unterschreibt.

2)  Sollte der vermittelte Kandidat das Arbeitsverhältnis innerhalb einer vereinbarten Probezeit kündigen oder gekündigt werden, besteht die Möglichkeit einer teilweisen Rückzahlung der Provision. Die genauen Rückzahlungsmodalitäten sind gesondert zu vereinbaren und in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten.

3)  Wird ein Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder wird der vorgeschlagene Kandidat für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch des Personalvermittlers nicht.

4)  Der Kunde verpflichtet sich, dem Personalvermittler unverzüglich den Abschluss einer den Honoraranspruch begründenden Vereinbarung nachzuweisen. Hierbei hat der Kunde gegenüber dem Personalvermittler die Höhe des vereinbarten Brutto-Jahreseinkommens unter Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikationen, Urlaubsgeld und variabler Gehaltsbestandteile mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Personalvermittler berechtigt, ein für die Qualifikation des Kandidaten marktübliches Brutto-Jahreseinkommen zu Grunde zu legen.

 

§ 5 Sonderleistungen und Reisekosten

(1)  Sonderleistungen, wie z.B. anzeigengestützte Personalsuche in Printmedien oder Eignungstests, sind zwischen dem Personalvermittler und dem Kunden gesondert schriftlich zu vereinbaren.

(2)  Reisekosten, die dem Personalvermittler im Rahmen eines Auftrags auf Wunsch des Kunden entstehen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

(3)  Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen, die einem Kandidaten in Verbindung mit dem Bewerbungsprozess beim Auftraggeber entstehen können, trägt der Personalvermittler nicht.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

1)  Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

2)  Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 7 Informationspflichten

1)  Der Kunde verpflichtet sich, den Personalvermittler umgehend über alle Umstände zu informieren, die Auswirkungen auf die Personalvermittlung haben können.

2)  Kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten zustande, informiert der Kunde den Personalvermittlerhierüber und übermittelt ihm zusätzlich alle für Provisionsberechnung notwendigen Informationen.

3)  Dabei stellt der Kunde sicher, dass der Kandidat sein Einverständnis zur Datenübermittlung erteilt hat und dass der Personalvermittler alle zur Berechnung notwendigen Informationen und Unterlagen erhalten und einsehen kann.

4)  Der Kunde verpflichtet sich, den Personalvermittler vor Beginn der Vermittlung darüber zu informieren, falls ihm der vorgestellte Kandidat bereits bekannt ist.

5)  Sollte der Kunde einen von dem Personalvermittler vorgestellten Kandidaten ohne vorherige Information oder Einbindung des Personalvermittlers einstellen, wird für den Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe des gesamten Honorars zuzüglich 10% fällig, welche an den Personalvermittler zu zahlen ist.

 

§ 8 Auftragsbeendigung

1)  Der Kunde kann den erteilten Vermittlungsauftrag nach Ablauf der einzelvertraglich vereinbarten Laufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende kündigen. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

2)  Die bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Kosten sind dem Personalvermittler ohne Abzug zu erstatten. Dies gilt insbesondere für Stellenanzeigen, die bereits in Auftrag gegeben, aber noch nicht veröffentlicht worden sind.

 

§ 9 Vertraulichkeit

1)  Der Kunde und der Personalvermittler erklären, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Kandidaten im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrages fort.

2)  Der Kunde hat die von dem Personalvermittler zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen herauszugeben bzw. gegen Nachweis zu vernichten. Dies gilt nicht für zur Verfügung gestellte Unterlagen eines Kandidaten, mit dem der Kunde einen Vertrag geschlossen hat.

3)  Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber den vermittelten Kandidaten keine Informationen über die Höhe der Provisionszahlungen preiszugeben.

 

§ 10 Datenschutz und Geheimhaltung

1)  Die Vertragsparteien arbeiten zum Zwecke der Personalvermittlung zusammen. Die zu diesem Zweck verarbeiteten Daten umfassen insbesondere die Stammdaten und Qualifikation des zu vermittelnden Kandidaten sowie weitere für die Vertragsdurchführung erforderliche oder freiwillig angegebenen Daten der betroffenen Person.

2)  Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Sie erkennen an und bestätigen, dass jede Partei in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erbringung der Personalvermittlung eigenständig als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Gesetze handelt.

3)  Jede Datenverarbeitung in einem Drittland darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.

4)  Die zwischen den Parteien ausgetauschten personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dienen ausschließlich zum Zweck der Personalvermittlung und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden.

5)  Der Personalvermittler verpflichtet sich, nach Zweckerfüllung oder Beendigung dieser Vereinbarung sowie im Falle einer nicht erfolgreichen Vermittlung die ihm bekannt gewordenen Informationen und Daten umgehend zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Vom Personalvermittler erhaltene Datenträge sind zurückzugeben oder zu vernichten. Der Personalvermittler verpflichtet sich ebenso, nach erfolgreicher Vermittlung, die ihm bekannt gewordenen Informationen und Daten umgehend zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

6)  Der Kunde und der Personalvermittler erklären, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Kandidaten im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrages fort.

7)  Der Kunde hat die von dem Personalvermittler zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen herauszugeben bzw. gegen Nachweis zu vernichten. Dies gilt nicht für zur Verfügung gestellte Unterlagen eines Kandidaten, mit dem der Kunde einen Vertrag geschlossen hat.

8)  Im Übrigen gelten die besonderen Datenschutzbestimmungen des Personalvermittlers, welche unter dem folgenden Link einsehbar sind: Datenschutzerklärung document

 

§ 11 Gewährleistung, Garantie und Haftung

1)  Die vom Personalvermittler zu einem Kandidaten gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Kandidaten bzw. Dritter. Eine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte kann der Personalvermittler daher nicht übernehmen. Der Personalvermittler haftet auch nicht für Angaben, Eigenschaften, Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten der Kandidaten. Der Kunde ist verpflichtet, sich anhand der Übermittlung der Bewerberunterlagen, die auf Angaben des Kandidaten oder Dritter beruhen, ein eigenes Bild zu machen.

2)  Insbesondere übernimmt der Personalvermittler keine Prüfung dazu vor, ob aus dem EU- oder nicht EU-Ausland stammemde Kandidaten die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland erfüllen. Der Personalvermittler garantiert dies ausdrücklich nicht. Diese Überprüfung liegt allein im Verantwortungsbereich des Kunden.

3)  Der Personalvermittler haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

4)  In sonstigen Fällen haftet der Personalvermittler, soweit in Abs. 5 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 5 ausgeschlossen.

5)  Die Haftung des Personalvermittlers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

6)  Die Einschränkungen der Absätze 3 und 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7)  Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des Personalvermittlers liegende und von dem Personalvermittler nicht zu vertretende Ereignisse, wie z.B. höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe, entbinden den Personalvermittler für ihre Dauer von der Pflicht zur entsprechenden Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Verpflichtung zu Schadenersatz der Parteien besteht in diesem Fall nicht.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

1)  Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2)  Sollten einzelne Bestimmungen der Einzelverträge unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der Verträge im Übrigen nicht berührt.

3)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4)  Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Personalvermittlers.